Mietbedingungen

Übergabe und Abholung

Der Mieter holt das Auto am Geschäftssitz ab und bringt es dorthin zurück. Bei der Abholung wird die Abholzeit dokumentiert und die Rückgabezeit festgelegt. Verspätet sich der Mieter bei der Rückgabe um mehr als eine Stunde, so wird eine weitere Tagesmiete fällig, der Anspruch auf die Nutzung des Fahrzeugs für einen weiteren Tag entfällt jedoch. Falls der Mieter die Mietdauer verlängern will, ist dies 24 Stunden vor Ende der regulären Mietdauer mitzuteilen. Für eine Verlängerung muss vor Ort ein neuer Mietvertrag gemacht werden und die Miete für die zusätzliche Mietdauer muss gezahlt werden.

Miete und Kaution

Die Miete richtet sich nach der Mietdauer und wird bei Vertragsschluss vereinbart und in bar gezahlt. Das Fahrzeug wird mit gefülltem Tank übergeben und zurückgebracht. Bei der Abholung ist eine Kaution zu entrichten, die alle Ansprüche des Vermieters absichert und nach Ermessen des Vermieters einbehalten werden darf. Ein Abmieten der Kaution ist nicht erlaubt.

Kilometerregelung

Es gibt keine gesonderte preisliche Kilomterregelung. 

Versicherung und Selbstbeteiligung

Für alle Fahrzeuge besteht eine Selbstfahrermietversicherung-Haftpflicht sowie ein Europa-Schutzbrief. Für alle Schäden, die den Kautionsbetrag übersteigen und nicht von der Versicherung eines Dritten gedeckt sind, ist eine Selbstbeteiligung von bis zu 500€ vom Mieter zu entrichten.

Vorraussetzungen

Das Mindestalter für die Anmietung beträgt 18 Jahre. Für die Anmietung muss vom Fahrer ein Ausweisdokument sowie ein in Deutschland gültiger Führerschein vorgelegt werden.

Die zuvor genannten Informationen stellen eine Zusammenfassung dar. Die vollständigen Mietbedingungen können dem Mietvertrag entnommen werden.